Neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) wird die Kosten für Implantatversorgungen ...

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Honorierung von Privatleistungen in der Zahnheilkunde, zu denen u.a. Implantate und hochwertiger Zahnersatz (auch für Kassenpatienten) gehören. Wenn man die anzusetzenden Gebührenpositionen für eine Implantatbehandlung nach Massgabe der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 mit der der GOZ 1988 vergleicht, ist eine deutliche Anhebung des Honorars für die kostenmässig entscheidenden  Positionen für die Implantateinbringung und Kronen/-Zahnersatzversorgung zu erkennen. Diese für die Zahnärzte  sicher nicht unwillkommene Honorarsteigerung ist nach 23jähriger Honorarstabilität auch vom Gesetzgeber gewollt und ab Januar 2012 gültig.
 Die Anhebung der Honorare in der GOZ 2012 betrifft im übrigen aber nicht alle Behandlungen. Bei den meisten Leistungen wurden gar keine Veränderungen vorgenommen, andere sogar abgesenkt, was für die Zahnärzteschaft wiederum nicht nachvollziehbar ist. So scheinen weder Patienten noch Zahnärzte mit der neuen Gebührenordnung zufrieden zu sein.

Was bedeutet die Honorarerhöhung bei Implantaten nun genau für Patienten?

Bei Implantatversorgung werden sich Patienten und private Versicherer ab 2012 auf höhere Kosten einstellen müssen. Sowohl bei der Implantation als auch bei der Zahnersatzversorgung hat der Gesetzgeber den Zahnärzten z.T. deutlich höhere Honorare zugesprochen.
Am Beispiel einer Einzelzahn-Implantatversorgung ziehen wir hier den Vergleich zwischen der bis Ende 2011 noch gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte von 1988 under GOZ 2012.
Wenn man lediglich die Hauptabrechnungspositionen bei einer Implantatversorgung inkl. Krone berücksichtigt, würde es eine Punktsteigerung von 3130 (GOZ 88) auf 4690 (GOZ 2012) geben. Das entspricht bei der Mittelsatzanwendung (2,3fach) einer Steigerung von ca. 400€ auf 600€. Die Honrorsteigerung umfasst also im bei einem Implantat rund 50% für diese Behandlungspositionen, wobei typische Steigerungsfaktoren auf den 3,5fachen Satz oder darüber bei Implantatpositionen GOZ 1988 hier nicht berücksichtigt werden.

Implantate müssen für Patienten bezahlbar bleiben, so wird sich sicherlich auch ein marktangepasster Preis entwickeln, der möglicherweise ein (noch) nicht vollständiges Ausreizen der Gebührenspanne (Faktorenwahl) mit sich bringen könnte. Da Material- und Dentallaborkosten oftmals über 50% der Gesamtpreise für Implantatversorgungen ausmachen, diese sich aktuell aber nicht verändert haben, ist eine Kostensteigerung insgesamt von 20-25% zu erwarten. In etwa 200-350€ je Implantat. Natürlich wird sich das auch auf die Preisgarantie von implantate.com-Implantologen auswirken.
Die deutliche Anhebung des Honorars für die Implantatplanung wird wohl dazu führen, dass Patienten seltener verschiedene Zahnärzte mit dem Wunsch nach Vergleichsplanungen aufsuchen werden.

Einiges wird einfacher

Mit der GOZ ändern sich nicht nur die Bewertung von Leistungen, sondern auch deren Beschreibung. Bisher wurden Einzelschritte bei der Implantatbehandlung hergenommen, um die Implantation zu beschreiben. Ab 2012 gibt es eine Einzelposition. Es gibt darüber hinaus ab 2012 die überfällige Gebührenpositionen für

und für die bestimmten Knochenaufbaumassnahmen wie z.B. den oder die Knochenspreizung ( , ), die bisher über strittige  Analogbeschreibungen abgerechnet werden mussten. Durch diese Massnahmen werden sich Streitfälle bei der Abrechnung und der Erstattung durch die Versicherer sicherlich reduzieren. Die Kosten für den Knochenaufbau wiederum reduzieren sich auch hier sicher nicht.

Behandlungen, die bereits im Rahmen eines im Jahr 2011 erstellten Heil-und Kostenplans angefangen wurden aber erst in 2012 fertiggestellt wurden, können noch nach der alten Gebührenordnung mit den alten Positionen abgerechnet werden. 

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